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   OVG Rheinland-Pfalz, 27.09.1989 - 10 C 22/88   

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https://dejure.org/1989,5151
OVG Rheinland-Pfalz, 27.09.1989 - 10 C 22/88 (https://dejure.org/1989,5151)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27.09.1989 - 10 C 22/88 (https://dejure.org/1989,5151)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27. September 1989 - 10 C 22/88 (https://dejure.org/1989,5151)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Rechtsverordnung zur Unterschutzstellung einer Denkmalzone; Voraussetzungen für den Antrag auf gerichtliche Normenkontrolle ; Voraussetzungen eines Kulturdenkmals

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 2018
  • NVwZ 1990, 887 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Hamburg, 16.05.2007 - 2 Bf 298/02

    Denkmalfähigkeit eines Objekts, eines Ensembles

    Diese Feststellung darf jedoch nicht zu der Schlussfolgerung verleiten, dass die den Denkmalwert begründende geschichtliche Bedeutung unmittelbar, d.h. ohne dass es einer Erläuterung der geschichtlichen Zusammenhänge bedarf, am Objekt selbst ablesbar sein muss (ebenso OVG Koblenz, Urt. v. 27.9.1989, NJW 1990 S. 2018; a.A. VGH Mannheim, Urt. v. 27.5.1993, ESVGH 43, 267).
  • VG Hamburg, 21.07.2015 - 9 K 2909/11

    Denkmalschutz; geschichtliche Bedeutung; Traditionalismus; örtlicher Bezugsrahmen

    Die den Aussagewert des Denkmals begründende geschichtliche Bedeutung muss jedoch nicht unmittelbar, das heißt ohne dass es einer Erläuterung der geschichtlichen Zusammenhänge bedarf, am Objekt selbst ablesbar sein (OVG Hamburg, Urt. v. 16.5.2007, a.a.O., Rn. 59; OVG Koblenz, Urt. v. 27.9.1989, NJW 1990, 2018, 2019).
  • VG Hamburg, 18.03.2015 - 9 K 1021/13

    Denkmalschutz - Klage gegen Unterschutzstellungsbescheid

    Die den Denkmalwert begründende geschichtliche Bedeutung muss jedoch nicht unmittelbar, das heißt ohne dass es einer Erläuterung der geschichtlichen Zusammenhänge bedarf, am Objekt selbst ablesbar sein (OVG Hamburg, Urt. v. 16.5.2007, a.a.O., Rn. 57; OVG Koblenz, Urt. v. 27.9.1989, NJW 1990, 2018, 2019).
  • BVerwG, 23.09.1999 - 6 BN 12.98

    Einbeziehung von nicht denkmalgeschützten Gegenständen in eine Denkmalzone -

    Andere Umstände, insbesondere die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigentümers oder die weitere Verwertbarkeit des Schutzobjektes, seien in diesem Verfahren nicht zu prüfen (z.B. OVG Koblenz, AS 18, 148, 149 ff. ausführlich zu einem Einzelkulturdenkmal; NJW 1990, 2018, 2019 zu einer Denkmalzone).
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